Was ist ein Vorausdarlehen?
Vorausdarlehen sind untrennbar mit Bausparverträgen verbunden. Es handelt sich um tilgungsfreie Kredite, die zur Vorfinanzierung entsprechender Kontrakte abgeschlossen werden. Die Laufzeit eines Vorausdarlehens wird in der Regel nach der (wahrscheinlichen) Zuteilungsreife des Bausparvertrags gewählt. Während dieser Laufzeit sind in der Regel nur die Zinskosten zu zahlen. Viele Banken erheben zudem zusätzlich Gebühren. Das Vorausdarlehen hat einen fixen Zinssatz, der über die gesamte Laufzeit unverändert bleibt.
Die Idee ist, dass das Vorausdarlehen mit dem fällig werdenden Bausparvertrag (zumindest teilweise) getilgt wird. Der grundsätzliche Charme an dieser Variante ist, dass der Kreditnehmer eine Finanzierungssicherheit für sein Bauvorhaben hat. Die Bank auf der anderen Seite streicht monatlich Zinsen ein und hat den Bausparvertrag als Sicherheit gegen den Kredit.
Die Vorausdarlehen laufen allerdings häufig deutlich mehr als zehn Jahre. Im Umlauf sind deshalb viele entsprechende Kredite, die zu teuer sind. Deshalb würde eigentlich eine Umschuldung Sinn machen. Andere Darlehensnehmer sind vielleicht so zu Geld gekommen und wollen es einsetzen, um den Kredit vorzeitig zu tilgen.
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Vorzeitige Tilgung eigentlich nicht vorgesehen
Wer eine vorzeitige Tilgung anstrebt, erlebt eine unangenehme Überraschung. Vorauskredite sind regulär weder für die Bank noch für den Darlehensnehmer kündbar. Die einzige Ausnahme ist das im BGB festgeschriebene Recht, einen Kredit nach zehn Jahren zurückzugeben. In einem solchen Fall wäre die vorzeitige Tilgung sogar zinsfrei.
Die Kündigungsfrist für die vorzeitige „BGB-Tilgung“ beträgt sechs Monate. Spätestens nach 9 Jahren und 6 Monaten muss also die Tilgung zum Stichdatum schriftlich ankündigt werden. Ansonsten ist das Vorausdarlehen als Immobilienfinanzierung von der gesetzlichen Regelung ausgenommen, dass es als Kredit jederzeit zurückgegeben werden darf.
Die gängigen Wege für die vorzeitige Tilgung des Vorausdarlehens
Banken räumen dennoch zwei Wege ein, um ein Vorausdarlehen vor der Zeit ganz oder wenigstens teilweise zu tilgen: Die Sondertilgung und die Vorfälligkeit. Beide Varianten sind in der Regel mit erheblichen Kosten verbunden.
Die Sondertilgung
Die Sondertilgung muss ausdrücklich im Kreditvertrag festgeschrieben sein. Andernfalls ist sie nicht möglich. Wenn sie festgeschrieben ist, können Teile des Vorausdarlehens vor der Zeit getilgt werden. Üblich sind 5% bis 10% der offenen Summe. Es liegt im Ermessen der Bank, ob sie hierfür Gebühren nimmt. In der Mehrzahl der Fälle sind Entgelte zu entrichten.
Die Vorfälligkeit
Mit „Vorfälligkeit“ wird die komplette Rückgabe des Darlehens bezeichnet. Auch diese muss zwingend als Option im Kreditvertrag angegeben sein. In der Mehrzahl der Fälle ist sie dies allerdings. Eine Gebühr, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, ist Standard. Leider gilt die gesetzliche Deckelung für die Vorfälligkeitsentschädigung von Ratenkrediten nicht auch für Immobilienfinanzierungen. Dies bedeutet, dass die Banken die Entschädigungen frei bestimmen können. In der Folge sind die entsprechenden Gebühren extrem hoch. Eine Umschuldung macht deshalb fast nie Sinn. Durch die Vorfälligkeitsentschädigung wird das neue Darlehen teurer als der bisherige Kredit.
Fazit
Die vorzeitige Tilgung eines Vorausdarlehens macht nur in den wenigsten Momenten Sinn. Eigentlich gilt dies nur, wenn die Zehn-Jahres-Frist ansteht. Ansonsten müssen schon erstklassige Vorfälligkeitskonditionen im Vertrag festgelegt werden. Wer einen Vorauskredit neu abschließt, sollte auf diese Bedingungen ganz besonders achten.
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