KfW Darlehen: Kredit vorzeitig ablösen

Kreditnehmer, die aufgenommene Kredite vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung ablösen, müssen dafür teilweise enorme Vorfälligkeitsentschädigungen entrichten. Doch wie verhält es sich bei den vorzeitigen Ablösung der staatliche geförderten KfW Darlehen?

Wissenswertes zur KfW

Die KfW ist eine Bankengruppe, die durch Steuern subventionierte Darlehen für den Bau oder die energetische Sanierung von Häusern vergibt. Wichtig ist jedoch, dass KfW Kredite bei herkömmlichen Banken beantragt und in Empfang genommen werden müssen. Die Darlehen sind dank der Subventionierung sehr zinsgünstig und es bestehen je nach Förderprogramm vorteilhafte Konditionen bei der vorzeitigen Ablösung.

KfW Darlehen durch Sondertilgung vorzeitig ablösen

Die vorzeitige Ablösung eines Kredits ist allgemein problemlos machbar, wenn das vergebende Institut eine Möglichkeit zur Sondertilgung eingeräumt hat.

Viele Banken lassen sich auf außerordentliche Tilgung ein und die KfW Bankengruppe ermöglicht diese bei bestimmten Programmen:

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  • Wer energieeffizient sanieren möchte und das Programm 151 in Anspruch genommen hat, kann das Darlehen durch Sondertilgung kostenfrei vorzeitig ablösen, wenn der Antrag vor dem 18. April 2018 abgegeben und bewilligt wurde.
  • Die gleiche Voraussetzung gilt beim energieeffizienten Bauen mithilfe des Förderprogramms 153.

Bei den nachfolgenden Programmen ist die vorzeitige Ablösung des Darlehens per Sondertilgung nur durch Entrichtung eines Entgelts für Vorfälligkeit möglich:

  • Baufinanzierung durch das Programm 124 für Wohneigentum.
  • Die Nutzung von erneuerbaren Energien im Eigenheim durch das Programm 270.
  • Beim Ergänzungskredit zum energieeffizienten Sanieren über das Programm 167.
  • Altersgerecht umbauen mit dem KfW Programm 159.

Vor allem, wenn die Zahlung einer Entschädigung für Vorfälligkeit droht, sollte die vorzeitige Ablösung durch Sondertilgung genau geprüft werden. Die Darlehen der oben beschriebenen KfW Programme sind überaus niedrig verzinst und es lohnt sich in den meisten Fällen eine reguläre Rückzahlung mehr als das Entrichten eines Entgelts wegen Vorfälligkeit.

Vorzeitige Ablösung von KfW Darlehen kann sinnvoll sein

Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden schon immer vergleichsweise zinsgünstig ausgereicht. Wer jedoch einen älteren Kreditvertrag mit der Bankengruppe KfW hat, sollte die darin festgeschriebenen Konditionen mit denen von aktuell vergebenen Darlehen vergleichen. Das seit einigen Jahren dominierende Niedrigzinsniveau hat zu völlig neuen Vergabekriterien geführt und daher könnte eine Umschuldung interessant sein.

Wer in einem Programm bleiben möchte, kann seinen Vertrag meist ohne Zahlung eines Vorfälligkeitsentgelts kündigen und zu den derzeitigen Konditionen erneuern. Es fallen im Rahmen der Vorfälligkeitsentschädigung zwar meist keine Kosten an, bei einem Immobilienkredit müssen aber Ausgaben für Bearbeitung berücksichtigt werden. Wird bei der Umschuldung das Institut gewechselt, fallen weitere Kosten für die Umschreibung der Grundschuld an. Eine vorzeitige Ablösung aufgrund einer Umschuldung lohnt sich daher nur, wenn der neue Zins die Ausgaben für Bearbeitung und Umschreibung mehr als einspielt.

Vor der Ablösung genau rechnen

Sehr einfach ist ein Darlehen der KfW aus den Programmen 151 und 153 durch Sondertilgung abzulösen, sofern der Vertrag vor dem 18. April 2018 rechtskräftig wurde. Bei Krediten aus allen anderen Programmen müssen die Bedingungen und Kosten einer vorzeitigen Ablösung erfragt und durchgerechnet werden. Wichtig ist, dass hierbei die Bedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau gelten und nicht die der ausreichenden Bank.

aktualisiert: 03.05.2019

Bilderquellen: © Adam Gregor / Fotolia

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