Bereitstellungszinsen beim KfW-Darlehen zur Baufinanzierung

KfW BereitstellungszinsenNeben den Kreditzinsen und eventuellen Bearbeitungsgebühren gibt es noch anderen Kosten, die unter bestimmten Bedingungen auf den Kreditnehmer zukommen können. Dazu zählen auch die so genannten Bereitstellungszinsen. Was versteht man unter diesen Zusatzzinsen und wann werden diese erhoben?

Ein kurze Definition

Die Bereitstellungszinsen gibt es nur im Bereich der Kredite, die man im Zuge einer Baufinanzierung nutzt, also ein Hypothekendarlehen oder auch KfW-Darlehen. Diese Zinsen werden immer dann berechnet, wenn zwischen dem Abschluss des Darlehensvertrages, also dem Beginn der Laufzeit des Kredites, und der tatsächlichen Auszahlung des Darlehensbetrages eine bestimmte Zeit vergeht.

Da dem Kreditgeber durch die tägliche Bereitstellung des Kreditbetrages Kosten entstehen, sollen die dann veranschlagten Bereitstellungszinsen diese Kosten ausgleichen. Ab welchem Zeitraum und in welcher Höhe diese Zinsen berechnet werden, bleibt jeder Bank selber überlassen.

Andere Bezeichnung, gleiche Bedeutung

Auch beim Förderdarlehen der KfW-Bank für den Wohnungsbau werden ab einem bestimmten Zeitraum nach Darlehensabschluss und Nicht-Inanspruchnahme des Darlehensbetrages Bereitstellungszinsen berechnet. Und zwar ist dieses dann der Fall, wenn nach der Kreditzusage mindestens vier Monate vergangen sind und das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Seitens der KfW-Bank werden die Zinsgebühren übrigens als Zusageprovision bezeichnet, faktisch ist dieses aber nur ein anderen Name für die gleichen „Gebühren“.

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Die Höhe dieser Zusageprovision liegt bei einem Zinssatz von 0,25 Prozent pro Monat, und zwar immer für den Teil des Kredites, der noch nicht ausgezahlt worden ist. Bei einer Darlehenssumme von 50.000 Euro wären das immerhin pro Monat Bereitstellungszinsen in Höhe von 125 Euro pro Monat, die als zusätzliche Kosten für den Kredit anfallen.

Bilderquellen: © Anthony Leopold / Fotolia

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