Grundlegende Bestimmungen im Überblick
Bei einem Bausparvertrag handelt es sich im Allgemeinen um einen langfristig angelegten Sparplan bei dessen Beendigung:
- ein günstiges Bauspardarlehen in Anspruch genommen
- oder nur das Guthaben mit staatlicher Förderung ausgezahlt werden kann.
Er wird in die Ansparphase, Zuteilungs- sowie gegebenenfalls Darlehensphase unterteilt. Um seine vergleichsweise lohnenswerten Vorzüge im Bereich der Immobilienfinanzierung in Anspruch nehmen zu können, sind sowohl seitens der Banken und des Staates einige Vorgaben zu erfüllen. So erfolgt die sogenannte uneingeschränkte Zuteilung sowie die Inanspruchnahme eines günstigen Darlehens in der Regel nur, wenn:
- ein Mindestguthaben erreicht wurde. Das heißt, die Einzahlungen inklusive vermögenswirksamer Leistungen, gutgeschriebener Zinsen sowie auch Wohnungsbauprämien müssen einen bestimmten, vertraglich vereinbarten Prozentsatz erreicht haben. Dieser liegt zumeist bei 40 bis 50% der Bausparsumme.
- die Mindestsparzeit sowie -vertragsdauer eingehalten wurde. Diese umfasst zum Erhalt staatlicher Förderungen 7 Jahre. Seitens der Banken liegt sie je nach Vertragsvereinbarungen zwischen 1 Jahr und 60 Monaten.
Die vorzeitige Inanspruchnahme des Bausparguthabens ist dennoch möglich. Jedoch ist sie mit ungünstigen Konsequenzen verbunden.
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Vertragsstrafen und Fristen beachten
Wer seinen Bausparvertrag vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit komplett auszahlen lassen möchte, sollte verschiedene Punkte bedenken. Erstens fallen oftmals angestrebte staatliche Förderungen sowie die Zinsen des verbleibenden Sparzeitraums weg. Zweitens ist eine vorzeitige Guthabenentnahme meist mit einer Vertragsstrafe verbunden. Diese kann bei bis zu 2% des angesparten Guthabens liegen. Drittens entfallen auch etwaige Bonus-Zinszahlungen mit der frühzeitigen Zuteilung. Darüber muss häufig eine Frist von mehreren Wochen (oft zum Quartalsende) eingehalten werden.
Zwischenfinanzierung als interessante Alternative
Ein Ausweg aus den negativen Folgen einer vorzeitigen Auszahlung und Kündigung stellt die sogenannte Zwischenfinanzierung dar. Hierbei können zwar bestimmte Anteile der vertraglich vereinbarten Bausparsumme sowie des Sparguthabens vorzeitig ausgezahlt werden. Doch dies erfolgt in Form eines sogenannten Zwischenkredites als tilgungsfreies Darlehen. Dafür fallen entsprechend zu zahlende Zinsen an. Die komplette Rückzahlung wird dann mit der regulären Guthabenausschüttung abgedeckt. Diese Regelung bietet sich beispielsweise auch für Menschen an, die noch keinen Bausparvertrag besitzen und dessen Vorteile schon frühzeitig in Anspruch nehmen möchten.
Bei finanziellen Engpässen: Stilllegung
Sofern nur die Einzahlung eine finanziell zu hohe Belastung für den Kunden darstellt, sollte ein Bausparvertrag keineswegs direkt gekündigt werden. Denn auch eine Stilllegung des Guthabens ohne weitere Ansparung ist zumeist problemlos möglich. Diese kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit oder je nach persönlichen Möglichkeiten übergangsweise erfolgen. Es lohnt sich, die Vertragslaufzeit hinsichtlich der Förderbeträge unbedingt einzuhalten.
Fazit
Zwar ist die vorzeitige Vertragsauszahlung unter der Beachtung bestimmter Fristen möglich, doch kann dies im Zusammenhang mit einer Kündigung dessen Rendite stark schmälern. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, eher über die Alternativen – in Form einer Zwischenfinanzierung – nachzudenken. Denn so können, trotz vorzeitigem Auszahlungswunsch, die Vorteile des Bausparens weiterhin in Anspruch genommen werden. Um die finanzielle Belastung der Einzahlung in den Bausparvertrag auszusetzen, empfiehlt es sich diesen nach persönlichen Bedarf stillzulegen.
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