Baufinanzierung – was zählt als Eigenkapital?

eigenkapital baufinanzierungDas Eigenkapital ist für eine Baufinanzierung von zentraler Bedeutung. Es entscheidet über Zinshöhe, Tilgungshöhe und die Länge der Laufzeit. Doch was zählt eigentlich alles zum Eigenkapital? Viele Bau-Interessenten sind überrascht, welche Möglichkeiten es gibt.

Eigenkapital: Eine allgemeine Definition

Eigentlich ist der Begriff „Eigenkapital“ irreführend. Er legt nahe, dass es sich um die Mittel handelt, die einem selbst gehören. Tatsächlich sind es aber einfach all die Mittel, die nicht von der Bank stammen. Alles, was im Rahmen einer Baufinanzierung nicht direkt vom Hauptkreditgeber bezahlt wird, ist Eigenkapital.

Zu unterscheiden sind dabei die folgenden Typen von Eigenkapital:

  • Persönliches Eigenkapital
  • Non-monetäres Eigenkapital
  • Eigenkapital von Dritten
  • Eigenkapital als Leistung

Persönliches Eigenkapital

Das persönliche Eigenkapital ist das, was man geheimhin unter diesem Begriff versteht. Es handelt sich um das Geld, das der Darlehensnehmer persönlich zur Baufinanzierung beisteuern kann. Es kann beispielsweise auf Tages-, Festgeld- oder Sparkonten liegen. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine Lebensversicherung ausgezahlt werden. Angespartes Geld aus Riester-Verträgen zählt ebenfalls zum Eigenkapital, solange es erst nach 2010 in entsprechender Weise angelegt wurde.

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Zu beachten ist eine Besonderheit bei Bausparverträgen. Diese bestehen in der Regel aus einer Anspar- sowie aus einer Darlehensphase. Die Mittel aus der Ansparphase werden als Eigenkapital anerkannt, nicht jedoch die aus der Darlehensphase.

Non-monetäres Eigenkapital

Wer bereits Besitztümer hat, die dem Bauvorhaben dienen, kann diese als Eigenkapital anerkennen lassen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist der Baugrund, auf dem die Immobilie errichtet werden soll. Sind aber vielleicht auch schon Baumaterialien vorhanden, zählen diese ebenfalls zum Eigenkapital – da sie nicht mit dem Geld von der Bank angeschafft werden müssen.

Eigenkapital von Dritten

Eigenkapital von Dritten kann auf zwei Wege in die Baufinanzierung fließen: entweder als Geschenk oder als Darlehen. Verwandte unterstützen beispielsweise Bauvorhaben ihrer Kinder oder Enkel häufig durch Geldgeschenke. Diese Summen werden selbstverständlich dem Eigenkapital zugeschlagen.

Alternativ kann das Eigenkapital von Dritten aber auch als Kredit gegeben werden. Beispielsweise geben einige große Unternehmen zinsgünstige Darlehen an Fachkräfte, um diese von ihrer Firma zu überzeugen oder im Haus zu halten. Prinzipiell ist aber jedes Darlehen von dritter Seite zulässig und wird als Eigenkapital anerkannt. Allerdings muss dieser Kredit als zusätzliche Schuld im Antrag auf die Baufinanzierung angegeben werden.

Eigenkapital als Leistung

Sogenannte „Eigenleistungen“ werden ebenfalls als Eigenkapital für die Baufinanzierung anerkannt. Es handelt sich um Arbeiten auf der Baustelle, die von den Bauherren selbst erledigt wird. Für diese Arbeiten müssen entsprechend keine Handwerker bezahlt werden. Banken erkennen prinzipiell bis zu 15% der Darlehenssumme als Eigenkapital aufgrund von Eigenleistungen an.

Für die meisten Menschen ist es allerdings nicht ratsam, derart hoch zu gehen. Lediglich ausgebildete Handwerker sollten sich einen solchen Umfang an Arbeiten, die fachmännisch ausgeführt werden müssen, selbst aufbürden. Für „normale“ Personen sind 5% bis 10% realistischer. Experten raten an dieser Stelle, eher defensiv zu sein. Traut man sich mit einer Arbeit zu viel zu und kann sie wider Erwarten doch nicht richtig ausführen, kommt es auf einmal zu einer Finanzierungslücke.

Das Eigenkapital aufgrund von Eigenleistung ist aber freilich eine gute Hilfe für alle Personen, die viele Handwerker in ihrem Freundeskreis haben, um die Höhe des Bankkredits zu drücken.

Bilderquellen: © Karen Roach / Fotolia

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