Hauskauf: Was von der Steuer absetzen in 2019?

steuernBauherren und private Immobilienkäufer möchten die Kosten ihrer eigenen vier Wände am liebsten komplett von der Steuer absetzen. Der nachfolgende Beitrag erklärt, ob dies möglich ist und wie beim Hauskauf auch in 2019 durch steuerliche Absetzbarkeit profitieren kann.

Privaten Hauskauf von der Steuer absetzbar?

So verlockend der Gedanke auch sein mag, er bleibt eine Illusion. Wird eine Immobilie zur privaten Nutzung erworben, kann der Kauf nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt für den Preis von Grundstück und Haus ebenso wie für die mit dem Erwerb verbundenen Nebenkosten. Grunderwerbsteuer und Beurkundung durch den Notar verschlingen zwar hohe Summen, die aber bei Eigennutz nicht als abzugsfähige Werbekosten die Steuerlast mindern. Indes gibt es Möglichkeiten zum Sparen von Steuern.

Grund und Haus getrennt erwerben

Angehende Bauherren können dem Finanzamt ganz legal weniger Grundsteuer bezahlen, wenn sie geschickt vorgehen. Sie erwerben zunächst ein Grundstück, warten mindestens ein halbes Jahr und beauftragen dann eine Firma mit dem Hausbau. Dem Finanzamt wird der Kauf von unbebautem Grund gemeldet, die zu zahlende Grundsteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und ist abhängig vom Bundesland. Entscheidend ist aber, dass unbebauter Grund wesentlich billiger und dementsprechend die Finanzamt-Rechnung niedriger ist.

Für Immobilienkäufer bietet sich diese Möglichkeit nicht an, weil Grund und Haus stets zusammen erworben werden. Gleichwohl verlangt das Finanzamt bei der Anerkennung des getrennten Erwerbs über die einzuhaltende Mindestfrist hinaus, dass Landverkäufer und Bauunternehmen zwei voneinander unabhängige Firmen beziehungsweise Personen sind.

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Hauskauf mit Riester Rente

Wer mittels der Riester-Rente bereits eine ordentliche Summe angespart hat, kann den Betrag beim Hauskauf als Eigenkapital nutzen. Vorhandene Eigenmittel vereinfachen den Finanzierungsprozess und führen meist zu niedrigeren Zinsen. Der Staat bezuschusst die Beiträge, die außerdem steuerlich absetzbar sind. Pro Jahr können Zulagen und Beiträge in Höhe von bis zu 2.100 Euro geltend gemacht werden.

Bei der Steuererklärung tragen Immobilienkäufer die entsprechende Summe in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein und belegen den Vorgang mit der vom Versicherer erhältlichen Riester Bescheinigung.

Umzug in das neue Haus von der Steuer absetzen

Hierbei ist das Motiv für den Umzug bzw. Hauskauf ausschlaggebend. Wird das gekaufte Haus aus privaten Gründen bezogen, kann weder der Erwerb noch der Umzug als Werbekosten geltend gemacht werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Umzug beruflich motiviert ist.

In dem Fall lassen sich die meisten Ausgaben als Werbekosten von der Steuer absetzen, sofern mindestens einer der nachfolgenden Gründe zutrifft:

  • Der Hauskauf resultiert in einem deutlich kürzeren Weg zur Arbeit.
  • Eine neue Arbeitsstelle war der eigentliche Grund für den Immobilienerwerb.

Abgesetzt werden können als Werbekosten:

  • Möbeltransport
  • Anmeldung und Kfz-Ummeldung
  • Sind schulpflichtige Kinder vorhanden, alle mit dem Schulwechsel verbundenen Ausgaben

Aus privaten Gründen erfolgte Umzüge in neu erworbene Immobilien sind nicht als Werbekosten absetzbar. Einem Immobilienkäufer bleibt nur die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen geltend zu machen. Diese Leistungen können beispielsweise von einem Umzugsunternehmen, einer Reinigungsfirma oder Handwerkern erbracht werden. Abzugsfähig sind maximal 20% der Lohnkosten bis zu einer jährlichen Obergrenze von 4.000 Euro. In der Steuererklärung müssen diese Ausgaben im Hauptformular in der Rubrik „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ vermerkt werden. Für jede Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein.

Bilderquellen: © Falko Matte / Fotolia

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