Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente? Berechnung der Höhe

Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Absicherung für Arbeitnehmer, damit diese auch nach Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit noch versorgt sind. Dabei sollte jeder wissen, auf welche Rentenhöhe er einen Anspruch hat, um die Vorsorgelücke mit einer Privatvorsorge auszugleichen.

Die Höhe der Rente aufgrund von Erwerbsminderung ist in erster Linie von zwei verschiedenen Faktoren abhängig, dem vorherige Einkommen und der Anzahl der Jahre, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurde. Aus der Anzahl der Beitragsjahre ergeben sich dann die Versorgungspunkte, die zur Berechnung des Anspruchs hinzugezogen werden.

Da die Rentenhöhe vom vorherigen Einkommen und auch von den bisher erworbenen Versorgungspunkten abhängig ist, gibt es keine Mindesthöhe. Falls die Rente beispielsweise nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten ausreichen sollte, muss Sozialhilfe als Ergänzung beantragt werden. Die maximal mögliche Erwerbsminderungsrente basiert auf der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung und beträgt aktuell (Stand 2011) ca. 1.200 Euro im Monat.

Volle und teilweise Erwerbsunfähigkeit als Faktor

Neben den bereits genannten Faktoren (vorherigen Bruttoeinkommen, Versorgungspunkte) spielt ebenfalls der Grad der Erwerbsunfähigkeit eine Rolle. Generell muss man diesbezüglich zwischen der halben und der vollen Rente wegen Erwerbsminderung unterscheiden.
Die halbe Erwerbsmindungsrente bekommt man dann, wenn man teilweise erwerbsunfähig ist und noch mehr als drei, aber keine sechs Stunden mehr am Tag arbeiten kann. Bei voller Erwerbsunfähigkeit kann man täglich hingegen keine drei Stunden mehr arbeiten, sodass dann die volle Rente gezahlt wird. Wer übrigens nach 1961 geboren ist und „nur“ berufsunfähig und nicht erwerbsunfähig ist, hat generell kein Anspruch auf diese Rentenform.

Nur ein Drittel des Bruttoeinkommens

Wie schon zuvor erwähnt, basiert die Berechnung der Erwerbsminderungsrente auf der Art der Erwerbsunfähigkeit, auf dem vorherigen Bruttoeinkommen und auf der Dauer der bisherigen Beitragszahlungen (Versorgungspunkte). Wie die Berechnung konkret durchgeführt wird, soll an einem Beispiel verdeutlicht werden:

Der Erwerbsunfähige kann im Beispiel nur noch zwei Stunden am Tag arbeiten, ist demnach also voll erwerbsunfähig und erhält somit die volle Rentenhöhe. Das durchschnittliche Bruttoeinkommen betrug in den letzten Jahren 3.500 Euro und der Versorgungsfaktor, der sich auch aus der Höhe des Bruttoeinkommens ergibt, beträgt im Beispiel 0,16. Nun werden die 3.500 Euro mit dem Faktor 0,16 multipliziert, sodass sich ein Rentenanspruch von 560 Euro monatlich ergibt. Da der Betroffene im Beispiel jedoch die volle Höhe erhält, beträgt diese 1.120 Euro.
Durchschnittlich kann davon ausgegangen werden, dass die volle Erwerbsminderungsrente etwa ein Drittel des bisherigen Bruttoeinkommens beträgt.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt Lücken

Wie am Beispiel verdeutlicht wurde, beträgt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur etwa 33% des vorherigen Bruttogehaltes. Dies bedeutet im Verhältnis zum zuvor verfügbaren Nettogehalt, dass nur etwas mehr als das halbe Nettoeinkommen zur Verfügung stehen wird. Aus dem Grund ist es auf jeden Fall ratsam, zusätzlich noch privat vorzusorgen. Das gilt insbesondere für Selbständige und Freiberufler, denn diese erhalten gar keine Erwerbsminderungsrente, falls sie zuvor nicht freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Aber auch Arbeitnehmer sollten private Vorsorge betreiben. Die geeignete Versicherung ist in diesen Fällen die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Mittels dieser kann die zuvor erwähnte Versorgungslücke geschlossen werden, die sich aus der Differenz zwischen vorherigem Nettoeinkommen und der Rentenzahlung ergibt. Im Zuge der Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente vereinbart werden. Diese kann auf die individuelle Versorgungslücke angepasst werden. Zudem hat dies private BUZ den Vorteil, dass die Rente bereits bei Berufsunfähigkeit und nicht erst bei Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt wird.

Bilderquellen: © Gina Sanders / Fotolia

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