Sollzinsen und Überziehungszinsen: Der Unterschied

Der Dispokredit für Privatnutzer ist ein beliebtes Mittel für mehr finanziellen Spielraum. Bei Geschäftskunden hilft der Kontokorrentkredits bei Liquiditätengpässen. Nutzer des Kreditrahmens verwenden die dabei anfallenden Sollzinsen und Überziehungszinsen oft synonym, wenngleich sie sich fachlich deutlich voneinander unterscheiden.

Dispo-/Kontokorrentkredit – eine kurze Einführung

Bei Vorliegen einer entsprechenden Bonität gewähren Kreditinstitute ihren Kunden die Möglichkeit, das Girokonto mit betraglicher Begrenzung zu überziehen. Bei dieser Überziehungsmöglichkeit handelt es sich im Allgemeinen um einen Dispositionskredit, oft auch Dispokredit oder Dispo genannt. Zeitliche Begrenzungen gibt es nicht.

Anders sieht das bei einem Kontokorrentkredit aus. Zwar können Kunden auch hier erlaubterweise das Konto, bis zu einem festgelegten Betrag überziehen, doch gibt es zeitgleich eine zeitliche Begrenzung. Der Kontokorrentkredit dient vorrangig zur kurzzeitigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen.

Beide Kreditarten, die ausschließlich über das Girokonto gewährt werden, sind mit erheblichen Zinsen verbunden. Zum einen entsteht der sogenannte Sollzinssatz. Zum anderen gibt es einen weiteren Überziehungszins. Zwischen beiden Begriffen gibt es relevante Unterschiede, die nur wenige Verbraucher kennen.

Sollzinsen im Zuge eines Dispo- oder Kontokorrentkredits

Der Sollzins wird ausschließlich für den Kreditbetrag berechnet, den der Kunde eines Kreditinstituts auch in Anspruch nimmt. Prinzipiell klaffen die Sollzinsen von Kreditgeber zu Kreditgeber stark auseinander. Sie können beispielsweise 4% oder auch 12% betragen. Die berechneten Zinsen werden direkt, nach Monatsabschluss, mit dem Konto verrechnet und entsprechend abgebucht.

Die nachfolgenden Beispiele sind vereinfacht dargestellt und beziehen sich auf die Berechnung für einen gesamten Monat.

Beispiel 1: Der Kunde hat einen eingeräumten Dispo in Höhe von 800 Euro. Er nutzt 400 Euro des möglichen Kredits. Darauf fallen Sollzinsen in Höhe von 7,5 Prozent an. Die zu zahlende Gebühr beträgt 30,00 Euro. Würde der Kunde den kompletten Kreditrahmen ausschöpfen, würde die Höhe der zu zahlenden Sollzinsen auf 60,00 Euro ansteigen.

Beispiel 2: Ein Kunde hat einen eingeräumten Dispo in Höhe von 900 Euro. Er nutzt 350,00 Euro, worauf Sollzinsen in Höhe von 4 Prozent anfallen. Die zu zahlenden Zinsen betragen somit 14,00 Euro. Bei Ausschöpfung des Kreditrahmens müsste der Kunde 36 Euro Zinsen bezahlen.

Überziehungszinsen nur bei Überziehung des Dispos

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, auch den zur Verfügung gestellten Kreditrahmen zu überziehen. Für sämtliche Beträge, die über dem Kreditrahmen hinaus genutzt werden, fallen Überziehungszinsen an. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein Kunde keinen eingeräumten Finanzspielraum hat, aber mit dem Konto ins Minus gerät. Überziehungszinsen sind in der Regel höher als die Sollzinsen. Auch hier sind erhebliche Schwankungen zu beobachten. Ebenso wie Sollzinsen werden die Überziehungszinsen direkt vom Konto des Kunden abgebucht.

Auch die hier aufgeführten Beispiele sind vereinfacht dargestellt, mit Bezug auf einen gesamten Berechnungsmonat.

Beispiel 1: Ein Kunde hat seinen Dispo in Höhe von 500 Euro vollständig ausgeschöpft. Es folgen verschiedene Abbuchungen und das Konto gerät weiter in das Minus. Der Kreditrahmen wird um 180,00 Euro überschritten. Für diese 180,00 Euro fallen Überziehungszinsen in Höhe von 12 Prozent, also 21,60 Euro an. Parallel fallen für die Disponutzung Sollzinsen in Höhe von 8 Prozent von 500 Euro, also nochmals 40,00 Euro an. Die Gebühren betragen insgesamt 61,60 Euro.

Beispiel 2: Ein Kunde hat keinen eingeräumten Kreditrahmen. Dennoch gerät er aufgrund von Abbuchungen signifikant in den Minusbereich. Sein Konto wird mit 240,00 Euro überzogen. Die Überziehungszinsen betragen 11 Prozent = 26,40 Euro.

Fazit: Soll- und Überziehungszinsen

Obwohl die Begriff Überziehungs- und Sollzinsen oft synonym verwendet werden, handelt es sich um zwei verschiedene Zinssätze, die auf unterschiedlicher Grundlage berechnet werden. Prinzipiell sind beide Zinsarten sehr hoch – insbesondere im Vergleich zu normalen Finanzierungen. Sollzinsen und Überziehungszinsen werden generell vom ersten Tag der Nutzung des Dispos oder der Dispoüberziehung bis zum vollständigen Ausgleich berechnet.

Bilderquellen: © fotomek / Fotolia

Comments are closed.