KfW Darlehen: Voraussetzungen für Fördermittel

KfW DarlehenZur Finanzierung von Immobilien bietet auch die KfW verschiedene Darlehen und Fördermittel an, die sich vorrangig durch sehr gute Konditionen auszeichnen können. Daher ist es wichtig zu wissen, welche Voraussetzungen zum Erhalt der Förderungen erfüllt werden müssen.

Die KfW Bank bietet verschiedene Programme an, die zur Finanzierung einer Immobilie genutzt werden können. Diese Fördermaßnahmen beinhalten stets ein zinsgünstiges Darlehen und manchmal zusätzlich noch einen Zuschuss zur Tilgung. Es gibt allerdings in der Regel bestimmte Bedingungen, die zunächst erfüllt werden müssen. Diese beziehen sich allerdings fast ausschließlich auf die jeweils zu finanzierende Immobilie.
Die Lebenssituation des Antragstellers spielt beispielsweise überhaupt keine Rolle für die Gewährung der Förderung. Somit können grundsätzlich sowohl ledige als auch verheiratete Personen (mit oder ohne Kinder) eine Immobilienfinanzierungen der KfW beantragen.

Die Nutzung und Bonität ausschlaggebend

Während der Familienstand keine Rolle spielt, ist eine ausreichende Bonität hingegen eine zu erfüllende Bedingung. Die Prüfung der Bonität wird in der Regel von der Hausbank vorgenommen, über die das KfW-Darlehen letztendlich auch beantragt wird. Bei einigen Förderprogrammen hängt auch der Zinssatz davon ab, wie der Kunde im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit eingestuft wird. Eine „saubere“ Schufa ist auf jeden Fall Pflicht und auch das Einkommen muss ausreichend sein, um die anschließenden Kreditraten zahlen zu können.

Bezüglich der Bonität ist zudem zu beachten, dass diese durch das Stellen von Sicherheiten durchaus erhöht werden kann. Was die Nutzung der Immobilie angeht, so spielt es bei vielen KfW-Programmen keine Rolle, ob das Haus vom Eigentümer selbst genutzt wird oder die Immobilie vermietet wird. Es gibt aber auch wenige Fördermittel, welche die Selbstnutzung der Immobilie als Grundbedingung beinhalten. Dazu gehört beispielsweise das Wohneigentumsprogramm (Programmnummer 124). Im Zuge dessen kann der Kunde ein günstiges Darlehen bis zu maximal 75.000 Euro erhalten.

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Spezielle Programme für Energieeffizienz

Die KfW bietet einige spezielle Maßnahmen zur Immobilienfinanzierung an, durch die Energiesparmaßnahmen gefördert werden sollten. Dazu zählt zum Beispiel das Förderprogramm mit der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen“. Dieses Programm kann nur dann genutzt werden, wenn das zu finanzierende Haus einen bestimmten Energie-Standard erreichen kann. Ist das der Fall, erhält der Kreditnehmer ab einem relativ hohen Effizienzwert sogar noch einen Tilgungszuschuss. Auch bestimmte Einzelmaßnahmen, die durch die KfW gefördert werden, haben einen energiesparenden Effekt als Voraussetzung zum Erhalt des Kredites. Dazu zählen zum Beispiel die Programme „Energieeffizient Sanieren“ (Nummer 152) oder „Erneuerbare Energien – Standard“ (Nummer 270).

Bei allen Banken bundesweit einheitliche Konditionen

Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau, vergeben übrigens auch einige Bundesländer und Gemeinden Förderungen, wenn die zu finanzierende Immobilie als Energiesparhaus gebaut oder gekauft wird. Was jedoch den Erhalt der KfW-Mittel angeht, so gibt es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern. Weder bei den Konditionen noch bei den Voraussetzungen zum Erhalt der Mittel unterscheiden sich die 16 Bundesländer.

Viele Verbraucher kennen sich gerade mit der KfW-Förderung kaum oder gar nicht aus, weshalb diesbezüglich ein erhöhter Beratungsbedarf besteht. Eine solche Beratung wird zwar von der KfW nicht selbst vorgenommen, aber die Banken sind hier eine gute Anlaufstelle. Alle Banken, die mit der Förderbank kooperieren und über die der Kunde die Finanzierung beantragen kann, können auch eine Beratung vornehmen. Innerhalb der Beratung wird dann auch geklärt, welche Fördermittel in Frage kommen und ob die notwendigen Bedingungen erfüllt werden.

Ferner ist es noch wichtig zu wissen, dass die Förderprogramme allesamt betragsmäßig begrenzte Finanzierungssummen beinhalten. Je nach Programm werden die KfW-Darlehen entweder bis maximal 50.000 oder 75.000 Euro vergeben. Es ist demnach fast nie möglich, den gesamten Kapitalbedarf zur Finanzierung der Immobilie alleine durch ein KfW-Kredit zu decken. Die Fördermittel können also immer nur einen Teil der Immobilienfinanzierung ausmachen.

Bilderquellen: © Yuri Arcurs / Fotolia

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