Bausparvertrag: Auszahlung u. Teilauszahlung der Bausparsumme

Die Auszahlung einer angesparten Bausparsumme kann unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sein. Jedoch kann eine teilweise oder gesamte Kapitalauszahlung Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Bausparvertrags haben, man in jeden Fall berücksichtigen sollte.

Es ist durchaus möglich, sich das vorhandene Bausparguthaben bereits vor der Zuteilungsreife des Vertrages auszuzahlen. Der Kunde hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, in Teilen oder im Gesamten, über sein Guthaben zu verfügen. Bestimmte Bedingungen müssen dazu nicht erfüllt werden.
Eine solche Auszahlung läuft in der Praxis so ab, dass die gewünschte Summe auf das Girokonto des Kunden überwiesen wird. Zuvor sollte er diese jedoch beantragen, da die Bausparkassen ansonsten in der Regel Vorschusszinsen oder / und anderweitige Gebühren berechnen. Generell kann man jedoch innerhalb weniger Tage an sein Geld kommen.

Prämien und Zulagen gehen häufig verloren

Wie sich eine Guthabenauszahlung auf den weiteren Verlauf des Bausparvertrages auswirkt hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen muss zwischen einer Komplett- und einer Teilauszahlung unterschieden werden. Zum anderen spielt es auch eine Rolle, ob und wie der Vertrag auch weiterhin genutzt werden möchte.
Generell sollte der Vertragsinhaber jedoch bei allen Formen der vorzeitigen Kapitalentnahmen wissen, dass etwaige Bonuszahlungen und Prämien fast immer verloren gehen. Auch eine bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulage müsste zurückgezahlt werden, falls die Kapitalentnahme vor Ablauf der Sperrfrist erfolgt. Das gilt ebenso für erhaltene Riester-Zulagen. Soll eine Vollauszahlung vorgenommen werden, wird der Bausparvertrag in der Regel komplett aufgelöst.

Bei einer anteiligen Auszahlung ist die Vorgehensweise etwas anders. In diesem Fall wird die gewünschte Guthabensumme ausgezahlt und auf Basis des „übrig bleibenden“ Guthabens wird dann ein neuer Bausparvertrag gebildet. Es erfolgt also faktisch eine Teilung des Vertrages. Denn ein Teil wird aufgelöst, während der zweite Teil mit der nach wie vor vorhandenen anteiligen Bausparsumme weiter geführt werden kann.

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Kapitalbedarf als häufiger Hintergrund

Eine Teilauszahlung mach nur in bestimmten Situationen Sinn. Und zwar ist das typischerweise dann der Fall, wenn der Bausparer dringend Kapital benötigt und ansonsten keine anderen „Quellen“ außer dem Vertragsguthaben verfügbar sind. Sie wird immer dann vorgenommen, wenn der Bausparvertrag anschließend fortgeführt werden soll.

Eine vollständige Auflösung macht immer dann Sinn, wenn zukünftig kein neuer Vertrag mehr abgeschlossen bzw. das Bausparen an sich nicht mehr genutzt werden soll. Neben dem Kapitalbedarf kann ein weiterer Grund sein, dass das Geld zukünftig mit mehr Rendite angelegt werden soll.

Man fängt (nicht) wieder von vorne an

Der Vorteil einer Teilauszahlung ist ganz eindeutig der, dass der Bausparvertrag weitergeführt werden kann. Dadurch gehen die Ansprüche auf das spätere Darlehen nicht verloren und die bereits erreichte Sparzeit wird teilweise angerechnet. Das gilt auch für das noch vorhandene Guthaben. Der Kunde muss also nicht wieder bei „Null anfangen“, um die zukünftige Zuteilungsreife zu erreichen.
Der Hauptnachteil ist, dass sich der Zeitpunkt bis zur Verfügbarkeit des Bauspardarlehens wieder verlängert. Zudem müssen eventuell Prämien, Boni und Zulagen zumindest teilweise zurückgezahlt werden.

Der Vorteil einer Komplettauszahlung ist im Prinzip nur der, dass der Sparer das gewünschte Kapital relativ schnell und problemlos erhält. Nachteile sind hingegen wie bei der Teilauszahlung der Verlust von Prämien, Boni und Zulagen. Zudem muss wieder ganz neu mit dem Ansparen begonnen werden, wenn das Bausparen als solches fortgeführt werden soll. Das beinhaltet auch, dass die „Wartezeit“ auf ein mögliches zinsgünstiges Darlehen genauso lang wie beim Erstabschluss des Vertrages ist.

Bilderquellen: © mdworschak / Fotolia

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